Fanghöchstgrenze je Kalendertag 3 X-Fische jedoch nur 2 Karpfen, Äschen, Hecht, Zander.
Nur 1 Huchen, Seeforelle pro Fischtag und 2 Huchen im gesamten Kalenderjahr.

Fanghöchstgrenze je Kalenderwoche 6 X-Fische (Montag bis Sonntag).

 

Fischart Schonmaß Schonzeit X-Fisch
Aal 50 cm    
Äsche 40 cm 01.01-30.04 x
Bachforelle 30 cm 01.10-15.03 x
Bachsaibling 30 cm   x
Barbe 40 cm 01.05.-30.06 x
Elritze ---- 01.o5.-30.06  
Hasel ---- 01.03.-30.04.  
Hecht 50 cm 15.02.-30.04. x*1
Huchen 90 cm  15.02.-30.06 x
Karpfen 35 cm   x
Mühlkoppe --- 01.02.-30.04.  
Nerfling 30 cm 01.03.-30.04  
Regenbogenforelle  30 cm  15.12.-15.03. x
Renken/Felchen 30 cm 15.10.-31.12. x
Rutte/Quappe 40 cm
   
Schied/Rapfen 40 cm
01.03.-30.04.  
Schleie 30 cm
01.05.-30.06. x
Seeforelle 60 cm
01.10.-15.03. x
Seesaibling 30 cm
01.10.-31.12.

x

Zander 50 cm 
15.02.-30.04. x

Rotauge, Rotfeder,Laube,

Barsch, Giebel, Güster,

Brachse

  Gesamt maximal 5 Stück  

Karausche, Nase, Frauennerfling,

Schneider, Zobel, Zope, Steinkrebs

  Ganzjährig  
       
       
       



Für alle hier nicht aufgeführten Fischarten gelten die staatlichen Schonzeiten und Mindestmaße!

*1) Nur in den Seen und im Stadtwasser ist der Hecht ein X-Fisch.

Gewässer Rutenzahl Befischungszeiten
Lech 2 05:00 – 24:00 *
Paar 3 1 05:00 – 24:00 *
Paar 4 2 05:00 – 24:00 *
Schmutter 2 05:00 – 24:00 *
Stadtwasser 1 05:00 – 24:00 *
Zusam 2 05:00 – 24.00 *

Anwaltingersee

Lechauensee 1+2

2 05:00 – 24:00 *
Kaisersee 2 00:00 – 24:00


* Jahreskarten bis 01:00 Uhr

Beim Spinn- oder Fliegenfischen ist keine weitere Handangel erlaubt.

Befischbarkeit der Gewässer

Generelle Sperrung aller Gewässer in der Zeit vom 15.02. bis 15.03.

Lech: (Gäste nur in Begleitung eines Mitgliedes in der Zeit vom 15.07. bis 31.10. erlaubt) In der Zeit vom 01.10. – 14.02. nur Fliegenfischen, Spinnköder und toter Köderfisch am Einzelhaken (ab 17:00 Uhr sind auch Naturköder am Einzelhaken zum Ruttenfang erlaubt). Maisköder sind ganzjährig nur ab Zufluss Wertach flussabwärts erlaubt.

Neben der generellen Sperrung in der Zeit vom 30.05. - 12.06. und 26.09. - 09-10. zwischen Brücke Friedberger Straße B300 bis MAN Brücke Hans-Böckler Straße gesperrt!

Paar 3 und 4: Es besteht in der Paar 3 eine Köderbeschränkung vom 01.01. bis 30.04. (nur Spinnköder, toter Köderfisch oder -fetzen am Einzelhaken und Fliegenfischen). An der Paar 4 sind besonders die Regelungen des Wiesenbrüterschutzes zu beachten!

Gäste nur in Begleitung eines Mitgliedes erlaubt.
Neben der generellen Sperrung in der Zeit vom 26.09. - 09.10 gesperrt!

Lechauenseen und Anwaltingersee: Vom 01.11. bis 31.12. nur noch Spinn- und Fliegenfischen und toter Köderfisch gestattet.

Neben der generellen Sperrung Lechauenseen 1 und 2 vom 12.09. - 25.09. und Anwaltinger  See vom 26.09. - 09.10. gesperrt!

Kaisersee:  Nachtangeln nur Mitglieder und Gäste in Begleitung eines Mitgliedes erlaubt. 

In der Zeit vom 15.02. - 07.04. und 12.09. - 25.09. gesperrt!

Schmutter: Außerhalb der generellen Sperrzeiten ganzjährig befischbar. Der Gumpen am Umweltzentrum Diedorf darf nicht befischt werden.  

Gäste nur in Begleitung eines Mitgliedes erlaubt.                          

Stadtwasser: Innerer Stadtgraben befischbar vom 16.03. – 31.12. nur Kunstköder. Vom Stephinger Berg bis Villa Haindl sind alle Köder erlaubt.

Äußerer Stadtgraben (ehem. Schongebiet u. Kahnfahrt) neben der generellen Sperrung zusätzlich vom 01.04. - 30.04. und 11.09. - 08.10. gesperrt!                                                   

Das Fischen von Brücken, sowie im Ein- und Auslaufkanal ist verboten.

Zusam:  Außerhalb der generellen Sperrzeiten ganzjährig befischbar


Während fischereilichen Vereinsveranstaltungen, zu denen schriftlich oder durch Aushang geladen wird, bleibt das Veranstaltungsgewässer zur weiteren Befischung für den Rest des Tages gesperrt.

Zusätzlich zu den Bestimmungen des Fischereigesetzes, der Ausführungsverordnung Bayerisches Fischereigesetz (AVBayFiG und den Verordnungen und Gesetzen des Natur-, Gewässer und Umweltschutzes gelten an den Gewässern des Lechfischereiverein Augsburg e.V. nachfolgende Bestimmungen:

An allen Gewässern gilt die Höchstfanggrenze von 5 Kleinfischen je Kalendertag. Die Verwendung der Hegene oder Hegenen ähnlicher Montagen (Nymphenzug mit mehr als einer Nymphe) sind nur an den Seen gestattet. Die Verwendung von natürlichen Ködern aller Art sowie künstliche Würmer, Maden und Aromaköder (z.B. Forellenteig) an der Hegene sind verboten. Eisfischen ist an allen Gewässern des Lechfischereivereins ausnahmslos untersagt. Mäßiges Anfüttern von Hand oder durch Zuhilfenahme einer Futterschleuder ist erlaubt, jedoch ist die Verwendung von Futterbooten, Futtereimern, Futtersäcken und ähnlichem verboten.

Je Handangel gilt: Erlaubt ist nur eine Anbissstelle (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) Wobbler, Gummifisch, Streamer oder Köderfischsysteme (bestückt mit max. 3 Haken z.B. Drillingen) sind nach den Vereinsbefischungsrichtlinien als eine Anbissstelle anzusehen. Ausnahmen hierzu entnehmen Sie bitte den einzelnen Gewässerbeschreibungen.


Das Hältern von lebenden Fischen ist ausnahmslos verboten. Jeder gefangene Fisch (auch Kleinfische) die den Schonbestimmungen entsprechen sind sofort nach dem Fang waidgerecht zu versorgen und unter Angabe von Gewässer, Art, Größe, Gewicht und Datum in das Fangbuch einzutragen. Tageskartenfischer müssen ihre Fangergebnisse auf der Rückseite der Tageskarte eintragen.

Verangelte, nicht mehr lebensfähige, untermaßige oder geschonte Fische sind dem Gewässer zu entnehmen und waidgerecht zu töten. Der Angelhaken verbleibt solange sich der Fischer am Wasser befindet im Fischmaul. Verangelte Fische sind dem Fanglimit zu zuzählen. Lagern, Zelten, Grillen und Anlegen von Feuerstellen sowie Parken auf bzw. Befahren von privaten Grundstücken, Wiesen oder Wegen ist verboten. Die Ausübung der Fischerei vom Boot aus ist am Anwaltingersee verboten. An den Lechauenseen 1+2 vom verankerten Boot erlaubt. Am Kaisersee für Mitglieder und Gäste in Begleitung eines Mitgliedes vom verankerten Boot erlaubt. Schleppfischen ist ausnahmslos verboten. Der Gebrauch von ferngesteuerten Geräten am Wasser (wie z.B. Drohnen) ist nicht erlaubt.

Jeder Fischer ist verpflichtet ein Maßband, einen Kescher (zusätzlich kann auch ein Gaff verwendet werden) sowie eine Lösezange und eine entsprechende Gerätschaft zum Betäuben der Fische mitzuführen. Eindringlich weisen wir Sie darauf hin, dass bei der Ausübung der Fischerei – ob am Lech oder an anderen Vereinsgewässern – ausnahmslos einen für die beabsichtigte Beute geeigneten Kescher mitzuführen ist. Das Einbringen von Fischeingeweiden in die Gewässer ist verboten.


Das Fangbuch (mit Jahreskarte), sowie der gültige Fischereischein im Original sind beim Fischen stets mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen auszuhändigen. Die Fischereiaufseher sind im Falle einer Beanstandung berechtigt, den Erlaubnisschein mit Fangbuch einzuziehen.

 
Beachten Sie bitte die Weisungen der Gewässeraufsicht und melden Sie Unregelmäßigkeiten umgehend der Geschäftsstelle. Dazu gehören unerlaubte Handlungen im und am Gewässer, Behinderung und Belästigung durch andere Wassersportler.

Die Bestimmungen der LFV-Gewässerordnung und die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen diese Befischungsrichtlinien. Die Fischereierlaubnisscheine werden von uns nur an solche Personen ausgegeben, die für einen waid- und sachgerechten Umgang mit unseren Gewässern und Fischbeständen qualifiziert sind. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Fischereierlaubnis besteht grundsätzlich nicht.

Auf das Fangbuch für Jahreskarten wird ein Pfand von 15 Euro erhoben.
Dieses Pfand wird bei Zurückgabe bis 31.01. des Folgejahres ausschließlich in bar erstattet.

Die verbrauchten Tageskarten sind beim Verein oder einer LFV-Ausgabestelle abzugeben. Auf alle Tagesfischereierlaubnisscheine wird ein Pfand von 5 Euro erhoben. Dieses Pfand wird bei Zurückgabe bis 31.01. des Folgejahres ausschließlich in bar erstattet. Erlaubnisscheine sind grundsätzlich nicht übertragbar.

Lieber Angelfreund,
verhalte Dich am Fischwasser wie ein rechter Angler, sei kameradschaftlich und hilfsbereit allen Fischerkameraden gegenüber. Hinterlasse keinen Müll, denn Dein Angelplatz ist Deine Visitenkarte. Sei auch dem Fisch gegenüber fair und sieh in ihm nicht nur die Beute für die Pfanne. Töte die gefangenen Fische, welche den Schonbestimmungen entsprechen rasch und lasse sie nicht unnötig leiden. Melde der Fischereiaufsicht Besonderheiten und Vorfälle umgehend. Sollten diese nicht erreichbar sein, informiere die Polizei.


Lechfischereiverein Augsburg e.V.

Der Vorstand

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